Es gilt eine neue Allgemeinverfügung - Zuschauer unter 2G wieder erlaubt...

Christian Kemptner, 09.02.2022

Es gilt eine neue Allgemeinverfügung - Zuschauer unter 2G wieder erlaubt...

Seit dem 7. Februar 2022 sind Zuschauer bei Sportveranstaltungen wieder erlaubt (Regelung gilt zunächst bis 02.03.2022) - mit folgenden Vorgaben (§18).

  • 2G-Zugangsbeschränkungen Indoor bis max. 50 Teilnehmende sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)
  • 2G-Zugangsbeschränkungen Outdoor bis max. 1.000 Teilnehmende sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)
  • 2G-Plus-Zugangsbeschränkung Indoor ab 51 bis max. 500 Teilnehmenden und max.  sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)

Frühwarnsystem: Weimar befindet sich aktuell in der Warnstufe 2 (orange)
- aktuellen Stand findet ihr hier

Mit der Änderung dieser Allgemeinverfügung treten im Trainings- und Wettkampfbetrieb weitere Lockerungen ein (2G Indoor/ 3G Outdoor).

  • außen: 3G (geimpft oder genesen, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)

- Aktuelle Verfügungen der Stadt Weimar - Stand 07.02.2022