Neue Corona-Verordnung ab 01.03.2022 bis zunächst 19.03.2022 in Kraft getreten..
Christian Kemptner, 01.03.2022
Am Montag, den 28.02.2022, hat der Freistaat Thüringen über das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bekanntgegeben.
Die neue Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist damit in Kraft getreten. Das Thüringer Gesundheitsministerium setzt somit Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um.
Damit wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert (Basisstufe und Infektionsstufe). In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Wenn in den Kommunen die lokalen Hospitalisierungsinzidenzen und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen wieder einen kritischen Wert übersteigen, müssen in der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen greifen.
Die tagesaktuelle Einstufung kann unter: www.tmasgff.de/infektionslage eingesehen werden.
Fußball „unter freiem Himmel“ als organisierter Sport ist somit ohne „G-Beschränkung“ wieder möglich.
Die Regelungen für Zuschauer sind entsprechend der jeweiligen Stufe zu beachten.
Die jeweilige Stufe im Rahmend es Frühwarnsystems für die Stadt Weimar kann hier eingesehen werden.
Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 19.03.2022.